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Architekten > Statik > statische Berechnung > Statiker > Prüfstatik > GREVENBROICH

Unsere Sorgfalt - Ihr Vorteil

  Wir bieten Ihnen die statische Berechnung für Ihr Bauvorhaben, unabhängig von der Größe und vom Umfang der gewünschten Leistung. Vom kleinen statischen Nachweis für eine Mauerwerksöffnung, einen Deckendurchbruch bis zum kompletten Neubau.
Wir berechnen Ihr individuelles Bauvorhaben.
Bei einer zu sorglosen statische Berechnung zahlen Sie das Eingesparte durch erhöten Materialaufwand bei Ihrem Bauvorhaben.
Wir achten bei unseren Berechnungen immer auf das wirtschaftlichste Ergebnis.
Statik

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weitere Informationen zum Thema Statik:
Statik - Prüfstatik - tragende Wand - Durchbruch
Tragwerk Der Standsicherheitsnachweis ist Grundvoraussetzung für jede Planung, auch wenn eine baurechtliche Prüfung nach § 18 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung nicht erforderlich ist. Sind tragende Gebäudeteile von den geplanten Änderungen betroffen, ist eine statische Berechnung durch den Fachingenieur unerlässlich. Der Architekt achtet auf den Erhalt des vorgefundenen konstruktiven Systems, damit keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen oder Folgeschäden durch Rissbildungen oder Setzungen auftreten. Umbauten in Wohngebäuden sind weitestgehend verfahrensfrei, bedürfen also keiner Baugenehmigung. Auch Änderungen tragender Bauteile, wie der Abbruch von Wohnungstrennwänden, Decken, Stützen und Treppen zählen zu den genehmigungsfreien Maßnahmen gemäß § 50 der Landesbauordnung für NRW. Statiker kennen sich mit den Baugesetzen aus. Sie wissen, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind und welche Regelungen es im einzelnen zu beachten gilt. "Versteckte Mängel" tauchen zunehmend an Gebäuden auf, die älter als 20 Jahre sind. In Zusammenarbeit mit Sonderfachleuten analysiert der Architekt Fassaden, Dachflächen, Fußböden, Fenster und Türen sowie Wand- und Deckenoberflächen, um eine umfassende Bestandsaufnahme zu erstellen. Auch mit alternativer Energieerzeugung wie Solartechnik und Photovoltaik kennen sich Architekten und Architektinnen aus. Je nach individueller Situation des Altbaus schlagen sie beispielsweise den nachträglichen Einbau einer Holzpelletheizung oder den Einsatz von Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung vor. Das passende Architekturbüro für Ihre Modernisierungsmaßnahme finden Sie hier.
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Fachliche Begriffe:
  • Lotrechte Nutzlast Einzellast
  • Spitzböden Dachraum bis 1,8 m lichter Höhe
  • Wohn- und Aufenthaltsräume Räume und Flure in Wohngebäuden, Hotelzimmer
  • Büroflächen, Arbeitsflächen
  • Bürofläche, Kleinviehställe
  • Altenheime, Internate
  • Versammlungsräume und Flächen, die der Ansammlung von Menschen dienen können
  • Flächen mit Tischen, Schulräume, Restaurants
  • Flächen mit fester Bestuhlung Kirchen, Theater, Kinos
  • Museumsflächen, Ausstellungsflächen
  • Verkaufsräume Flächen von Verkaufsräumen
  • Einzelhandelsgeschäfte, Warenhäuser
  • Fabriken, Werkstätten, Ställe, Flächen mit erheblichen Menschenansammlungen
  • Großviehställe, Flächen in Fabriken mit leichtem Betrieb
  • Lagerflächen, Bibliotheken
  • Flächen in Fabriken mit mittlerem Betrieb,
  • Tribünen ohne feste Bestuhlung
  • Verkehrs - und Parkflächen für leichte Fahrzeuge
  • Garagen und Parkhäuser einschl. Fahrgassen mit Deckenstützweite
  • Zufahrtsrampen zum Erreichen anderer Geschosse
  • Treppen und Treppenpodeste
  • Treppen und Treppenpodeste der Kategorie A
  • Treppen und Treppenpodeste der Kategorie B bis E
  • Balkone Dachterrassen, Loggien, Balkone