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Teilungsgenehmigung > Abgeschlossenheitsbescheinigung > Teilungserklärung > Eigentumswohnung > GREVENBROICH

Unser Kompetenz – Ihr Vorteil

  Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Wir als Architekten beantragen Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Baubehörde. Bei dieser Aufteilung stellen wir sicher, daß die jeweilige Wohnung selbst in sich abgeschlossen ist. Ferner werden die Gemeinschaftsteile festgelegt. Innerhalb von 4 –6 Wochen erhalten Sie, wenn keine bauordnungsrechtliche Belangen entgegenstehen, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung, den Bauplänen und dem Lageplan ist ein Termin bei einem Notar notwendig. Er erstellt die notarielle Teilungserklärung , die ins Grundbuch eingetragen wird.

  Teilungsgenehmigung

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weitere Informationen zum Thema Teilunbgserklärung/Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Teilungserklärung Abgeschlossenheitsbescheinigung
Der Eigentümer eines Grundstücks ist automatisch auch Eigentümer des darauf stehenden Hauses. Sind Ehegatten je zu 1/2-Anteil Miteigentümer eines Grundstück mit einem vierstöckigen Mietshaus, so gehören nicht etwa jedem Ehegatten zwei Etagen; vielmehr gehören alle vier Stockwerke beiden gemeinsam. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erlaubt jedoch, das Eigentum an einem Grundbesitz dergestalt aufzuteilen, dass ein Miteigentümer des Grundstücks Alleineigentümer einer Wohnung wird. Hierbei ist sogar möglich, neben der Wohnung selbst auch einen Kellerraum, einen Tiefgaragenplatz und die Terrasse als Alleineigentum zuzuordnen. Es handelt sich dann um sog. Sondereigentum. Demgegenüber bleiben die gemeinsam benutzten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Heizungskeller, Dachstuhl etc.) im Gemeinschaftseigentum aller Miteigentümer. Die Aufteilung in Wohnungseigentum bedarf einer notariellen Teilungserklärung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Der Teilungserklärung werden Kopien der Baupläne angefügt, in denen die genaue Aufteilung eingezeichnet wird, nämlich welche Räume zum Sondereigentum und damit zum Alleineigentum werden und welche Gebäudeteile im Gemeinschaftseigentum bleiben. Bei der Aufteilung muss sichergestellt sein, dass die jeweilige Wohnung selbst in sich abgeschlossen ist, d. h. sie einen eigenen Zugang vom Gemeinschaftseigentum aus besitzt. Dies wird von der Baubehörde durch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Diese Bescheinigung, bei deren Beantragung Ihnen Ihr Architekt hilft, sollten Sie vor Beurkundung der Teilungserklärung besorgen. In der Regel benötigt die Baubehörde für die Erteilung 3 bis 4 Wochen. und sämtliche Beschlüsse der Eigentümerversammlung sorgfältig durchsehen. Sie sind für ihn bindend! Kosten Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum Notargebühren richten sich nach der Kostenordnung. Die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, bei einer Teilungserklärung mithin nach dem Wert des Grundstücks einschließlich der bereits realisierten oder geplanten Bebauung. Hinzu kommen noch Verwaltungsgebühren für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie an die Baubehörde entrichten müssen.